Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Professors Guide to Sabbatical
Vorinformationen
Disclaimer
Die folgenden Informationen basieren auf unseren persönlichen Informationen. Es kann sein, dass- sich Dinge geändert haben,
- manche Annahme bereits von unserer Seite aus falsch waren,
- für deinen Fall nicht zutreffen.
Wann immer ein solcher Fall eintritt, freue ich mich über eine kurze Rückmeldung, um die Informationen mit einbringen zu können.
Alle persönlichen Entscheidungen sind in einer gelben Box wie dieser hier beschrieben.
- Die Rechte und Pflichten im Sabbatical (= Forschungs-, Lehr- oder Praxissemester) sind im jeweiligen Landeshochschulgesetz geregelt, z.b. § 49 LHG BW
- Oft bringt der Sabbatical-Prof an die Host-Uni eigene Themen mit. Nicht selten ist die Anknüpfung nicht sehr hoch.
- Es ist durchaus möglich das Sabbatical zu nutzen die eigene Lehre besser auszuarbeiten.
- Prinzipiell ist als „Nebenthema“ auch eine Unterstützung der Lehre an der Host-Uni möglich.
Universitäres
Host, Host-Uni
- Sabbaticals sind im Ausland „wohlbekannt“ und werden zum wirtschaftlichen Austausch und Erweiterung der Kenntnisse genutzt.
- Eine Einladung zu bekommen ist in der Regel nicht allzu schwer. Bei uns gab es keine Ablehnungen, aber Empfehlungen, dass andere Professoren besser passen könnten.
- Geeignete Hosts lassen sich durch Literaturrecherche, bzw. durch Suche auf den Uni-Webseiten finden. Suchwörter können dazu aus dem eigenen Arbeitsumfeld bzw dem gewünschten Interessesgebiet kommen.
- Der Arbeitsplatz kann durchaus nur ein „Schreibtischstuhl“ im Doktorandenlabor sein.
- In der Regel wird an der Host-Uni ein vertraglicher Rahmen festgelegt (Rechte und Pflichten). Dieser umfasst, welche Zugänge ermöglicht werden, wer Ansprechpartner ist und eigene Kontaktdaten. Damit ist auch der Zugriff auf die Hochschul-Internetanbindung und ein Account möglich.
Eine eigene Schlüsselkarte/Schlüssel hatte ich nicht, dazu war kein Bedarf vorhanden.
Sonstiges aus der Uni
Es bietet sich an beim Sabbatical nicht nur an, bei der Gastgeber-Uni Kontakte für Studierendenaustausch zu suchen, sondern auch bei den deutschsprachigen Schulen mit (Fach)hochschulreife.
ausbleibendes Deputat
Beim Unschichten des eigenen Deputats lohnt es sich im kollegialen Umfeld nachzufragen: hat jemand schon ein Forschungssemester gehabt? Gibt es Personen mit Unterdeputat? (auch Nachbarstudiengänge und -fakultäten betrachten). Häufig lassen sidn oragmatische Lösungen finden, z.B.:
- Wahlfächer ausfallen lassen / um ein Semester verschieben
- Korrekturen von Projektarbeiten auch aus der Ferne
- ggf. für Pflichtlabore und -kurse andere Kollegen anfragen
Zu beachten ist:
- unbedingt rechtzeitig bei der Stundenplanung die Einplanung der Kollegen angeben.
- Prüfungseinplaner / Prufungskommissionsvorsitzende(n) informieren, falls Prüfungen ausfallen sollen. Alternativ rechtzeitig mit Kollegen besprechen, wer die Prüfungen übernimmt (Prüfungserstellung, -aufsicht, -korrektur). Aufsicht kann auch allein durch Mitarbeiter geschehen.
- Die Wahlveranstaltung ist ersatzlos ausgefallen.
- Ein Grundlagen-Pflichtlabor wurde von einem Kollegen eines Nachbarstudiengangs übernommen. Leider ließ sich das zeitliche Zusammenlegen mit seinem entsprechenden Labor nicht realisieren.
- Ein weiteres Pflichtlabor übernahm mein Mitarbeiter und ein junger Kollege aus der Nachbarfakultät mit ähnlichem Lehrhintergrund. Damit konnte dieser in das laufende Labor und die verwendeten Tools schnuppern.
- Ein weiterer Kurs wurde von einem Kollegen und seinem Mitarbeiter übernommen, der einen analogen Kurs im Nachbarstudiengang hält. Dieser hat auch vor zukünftig ein Forschungssemester zu nehmen.
Zu beachten ist, dass die Deputatsübernahme „ein Nehmen und Geben“ ist. D.h. In folgenden Semestern kann auch der umgekehrte Fall eintreten.
Prüfungen habe ich keine ausfallen lassen. Die Durchführung geschah durch meinen Mitarbeiter, die Vorbereitung und Korrektur durch mich. Letzteres zunächst digital und im Anschluss auf Papier.
Privates
- Ein Aufenthalt in einem Land von länger als 6 Monate kann problematisch sein. Ab diesem Zeitraum können Zollgebühren anfallen z.B. auf das Auto.
- Weiterleitung der Post ist möglich. Zu beachten sind aber mögliche Verzögerungen
- um eine Untervermietung bzw. Kurzzeitvermietung sollte man sich rechtzeitig kümmern (siehe z.b. Untervermietung und Vermieterbescheinigung)
nicht-thematische Vergleiche
Jenseits der inhaltlichen Themen, kann es sinnvoll sein, die klimatischen Verhältnisse von relevanten Orten zu betrachten. Dies betrifft nicht nur persönliche Vorlieben, sondern sind spätestens bei der Auswahl des Gepäcks wichtig.
Kostenrahmen
Der Kostenrahmen ist stark von der Anzahl der Mitreisenden und dem gewünschten Komfort abhängig. in folgenden Kapiteln werden entsprechend nur diese zu betrachtende Bereiche dargestellt.
- Übernachtungsmöglichkeit
- Preisniveau im Hostland für den Lebensunterhalt
Als Gegenstück zu den reinen Kosten gibt es verschiedene Möglichkeiten die Ausgaben zu kompensieren:
- Einnahmen aus Vermietung der eigenen Wohnung:
Die (Unter)vermietung des eigenen Wohnobjekts kann die zusätzlichen Kosten kompensieren. Dies hat auch den Vorteil, dass die Wohnung in Benutzung bleibt, was für die Versicherungen und Instandhaltung positiv ist. Demgegenüber steht die Mehraufwände bei Problemen in der Wohnung, bei der Vorbereitung der Wohnung, der Eingriff in die Privatsphäre, etc. (Checkliste für Untervermietung). Diese Einnahmen sind bei der Steuererklärung zu berücksichtigen. - Teilnahme an Konferenzen:
Sofern eine Konferenz mit wissenschaftlichen Bezug zum eigenen Thema im Umfeld der Host-Uni stattfindet, kann die Abrechnung der solchen in Betracht gezogen werden. - Steuererstattung:
Die Reisekosten sind als Werbungskosten bei der Einkommensteuer absetzbar.- Als Verpflegungspauschale können 28 €/Tag angegeben werden - jedoch nur die ersten drei Monate. Für eine detailliertere Betrachtung empfiehlt es sich die Pauschbeträge des betreffenden Landes zu recherchieren. Diese liegt bei 20…80 €/Tag (siehe Steuern.de).
- Auch die Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind absetzbar.
- Sofern Schulgeld zu zahlen ist, kann dieses mit max 5'000€ angerechnet werden.
- Dozentur:
Eine weitere Möglichkeit sowohl der Host-Uni etwas zurückzugeben, als auch die Ausgabenseite etwas zu kompensieren, ist die Lehre an der Host-Uni zu unterstützen. Dies sollte mit der Heimat-Uni abgestimmt und bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. - Kurzzeitdozenturen wurden auch von DAAD gefördert:
- aktuell (2022) nicht mehr, aufgrund von Budgetkürzungen
- Rahmen war: 1..6 Monate, mindestens 8 SWS, nur an einer HS (nicht mehrere)
- gefördert wurden: Reisekosten incl täglicher Verpflegung (Umfang abh. vom Zielland)
- Lehrprogramm muss abgestimmt sein
- Entscheidender Ausschuss trifft sich viermal im Jahr
- 14'000€… Für die Miete des Appartements (5,5 Monate incl. Reinigungsservice und Parkplatz)
- 2'000€… Fahrtkosten
- 12'000€… Unterhaltung, Urlaub auf der Hin-/Rückreise
- 6'000€… Mehrkosten durch anderes Preisniveau beim Wocheneinkauf, Essengehen
- 500€… ÖPNV
- 1'000€… Kinderbetreuung (nachmittags und in den Ferien)
- Puffer für Unerwartetes (z.B. zusätzlich notwendige Anschaffungen)
Bei der Steuer werden durch den Tagessatz für Finnland für zwei Professoren folgendes angegeben:
- ca. 2x 4'500€ Verpflegungspauschale (Tagessatz Finnland, nur für erste 3 Monate)
- ca. 14'000€ tatsächliche Miete des Appartements
- ca. 1'000€ Reisekosten (teilweise bereits bei Konferenz-Reiseabrechnung abgegolten)
- ca. 1'000€ Kinderbetreuung
Übernachtungsmöglichkeit
Für die Übernachtung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Appartements sich die vermutlich einfachste Lösung unter praktikablen Kosten. In größeren Städten sind Appartement-Hotels bzw Studio-Hotels zu finden, die für Übernachtungen Wochen-/Monatspreise angeben.
- Eine gemietete Wohnung / Haus bieten hingegen größere Unabhängigkeit.
- Hierbei ist zu beachten, dass eine Besichtigung und der Vertrauensaufbau zum Mieter etwas schwierig sein kann.
- Es gibt verschiedene Portal, die sich auf solche Wohnungen / Häuser konzentrieren, z.B. SabbaticalHomes, WunderFlats.
Dabei stellt sich die Frage, welche Ausstattung für einen für die 4..7 Monate wichtig ist. Z.b.
- vollausgestattete Küche,
- separater Schreibtisch, Esstisch
- eigene Waschmaschine, Trockner, Waschtrockner
- Stauraum für Koffer etc.
Daneben kann der angebotene Service eine Rolle spielen:
- eigener Briefkasten / Postservice an der Rezeption
- Zimmerreinigung / Endreinigung
Weiterhin kann die Umgebung wichtig sein:
- Parkplatz
- nahegelegene Shared-Office Bereiche
- nahegelegene Dauerparkplätze
- Anbindung an Bus / Bahn
- Nähe zu Uni
- Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten
- Nähe zur Innenstadt, See, Berge, Fitnessstudio etc.
- falls Kinder mitkommen
- Nähe zu Kindergärten/Schulen/Day-care
- Nähe zu interessanten Orten für Kinder (Spielplätze, Parks,… )
- Abstand zur Schule zu Fuß weniger als 30 Minuten
- Parkplätze vorhanden
- gute Busanbindung zur Uni
- Ausstattung der Wohnung
- einfache Freizeitaktivitäten für Kinder in der Nähe
Unser Appartement (Unity) hatte hinreichend Komfort:
- 3 Zimmer auf ca. 55qm mit ausgestattete Küche mit Zweiplattenherd, Backofen und Spülmaschine, Wasch-Trockner, Couch, etc.
- Zimmerreinigungsservice, Postservice, 24h-Rezeption,
- wenige Gehminuten zum See und Wald
- 20 Gehminuten zur Schule und Stadt
- 20..35 ÖPNV-Minuten zu den Uni-Campi
Dennoch haben wir einige Dinge gekauft, um das Appartement für die 6 Monate besser auszustatten. Im Wesentlichen war dies eine Wäschespinne, Haken mit Saugnäpfen, Becher.
Kinder
Schule
- Gesetzliche Grundlage für die Schulpflicht ist das jeweilige Landesrecht (z.B. §4 Schulbesuchsverordnung BW)
- Die Beurlaubung der Kinder ist schriftlich zu beantragen und eine Rektoratsentscheidung.
- Der Antrag ist nur in begründeten Fällen möglich. Die dienstliche Reise der Eltern / eines Elternteils ist eine solche Begründung.
- Es ist eine Nachweis für die Weiterfühung der Schulpflicht im Ausland vorzulegen.
- Für die Schule im Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Suchmaschine für internationale Schulen (scheint unvollständig)
- Im Härtefall kann auch ein „Home schooling“ in Betracht gezogen werden, z.B. über die anerkannte Deutsche Fernschule oder die Deutsche Online Schule welche kein staatlich anerkanntes Zeugnis ausstellt. Dies ist aber mit der Heimatschule zu klären.
Es ist nützlich sich mit dem Schulsystem des Hostlandes und der möglichen Schulen auseinanderzusetzen. Dabei könnten folgende Fragen sinnvoll sein:
- Wieviele Stunden dauert die Schule?
- Wann beginnt / endet das Schuljahr?
- Welche Wahlfächer sind vorhanden? Welche liegen im Interesse des eigenen Kindes?
- Gibt es Unterschiede zwischen den Schulen: öffentlich vs. privat?
- Welche Kosten fallen an? (Schulgeld, Essensgeld, Busgeld, in manchen Ländern auch Instandhaltungsgeld, Materialgeld etc.)
- Welche Schließtage / Ferientage gibt es?
- Unsere Kinder sind in die internationale Schule in Tampere gegangen, d.h. die Schulsprache war englisch. Die internationale Schule ist eine öffentliche Schule, so wie in Finnland so gut wie lle Schulen öffentlich sind.
- Das finnische Schulsystem beginnt ein Lebensjahr später mit dem ersten Schuljahr, was aber weder für die Heimatschule, noch für die Kinder ein Problem war. Dadurch war aber auch eine intensivere Auseinandersetzung mit der englischen Sprache möglich.
- In Finnland liegt das tägliche Schulpensum für Grundschüler bei ca 3..4 Zeitstunden.
- Die Zeit darüberhinaus haben die Kinder in einer Tagesbetreuung verbracht.
- Mittagessen, alle Materialien (auch Hefte und Stifte) und Ausflugsaufwände wurden gestellt. Wir haben nur noch nach „Kindeswunsch“ mitgegeben. Teilweise wurde für Ausflüge empfohlen etwas Geld mitzugeben.
Vorbereitungen
Spätestens sobald das Land / die Stadt für das Forschungssemester feststeht, sind einige weitere Vorbereitungen zu planen.
Banken & Versicherungen
Generell ist zu empfehlen einen Termin mit seinem Versicherungsmakler (und ggf. Bankberater) einige Monate vor dem Sabbatical einplanen. Die hier angegebenen Informationen können diesen Austausch nicht ersetzen.
- Geldkarten
- Es empfiehlt sich die eigenen Banken und Kreditkarteninstitute über die Reise zu informieren, damit keine fälschliche Kontosperrung wegen missbräuchlicher Nutzung auftritt.
- Im europäischen Ausland kann zumeist mit der EC Karte bezahlt werden.
- Krankenversicherung
- Es empfiehlt sich die „A1-Bescheinigung“ zu beantragen. Das PDF dafür kann bei der HS-Verwaltung bzw. allgemein beim entsprechenden Landesamt für Versorgung oder PKV gefunden werden. Von den Seiten der deutschen Rentenversicherung: „Mit einer A1-Bescheinigung können die erwerbstätigen Personen nachweisen, ob für sie das Recht des Entsendestaates oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend sind.“
Für die Bescheinigung ist unter anderem die Rentenversicherungsnummer = Sozialversicherungsnummer notwendig - Die Deckung der PKV und der Beihilfe gilt auch im Ausland. Jedoch kann es zu Kürzungen oder Begrenzungen kommen, falls die tatsächlichen Kosten die beihilfefähigen Leistungen und Höhen überschreiten. Entsprechend kann es sinnvoll sein, einen Zusatzvertrag für die Restkosten und eine mögliche vorzeitige Rückreise für alle Beteiligten zu einzurichten.
Wie immer bei KV kann das einige Iterationen und ausgefüllte Dokumente kosten. - Eine Alternative ist für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes die PKV auf eine Anwartschaft zurückzustellen. Damit ruhen die Verträge und die Beträge werden minimal. Statt der PKV kann dann ein Auslandstarif abgeschlossen werden. Dies ist kann günstiger sein als die reine PKV.
- weitere Versicherungen:
- Die Hausratversicherung muss unbedingt informiert werden, wenn das Haus / die Wohnung mehr als zwei Monate unbeaufsichtigt bleibt. Meist erhöht sich in diesem Fall die Zahlungen.
- Deutsche KFZ-Versicherungen ermöglichen i.d.R. die gleiche Deckung im EU-Ausland wie im Inland für max 6 Monate.
- In Finnland war die Verwendung der EC Karte problemlos möglich. Selbst Pommesbuden und Marktstände haben ein Lesegerät.
- Die zusätzliche KV kostete bei uns pro Person jeweils einmalig 200€.
- Die Hausratversicherung erhöhte sich bei uns um ca 15€/Monat.
heimatliches Haus/Wohnung
Es sollte in jedem Fall ein Nachbar / Freund als „Haus-Sitter“ gefunden werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die eigene Wohnadresse nicht abgemeldet wird. Dieser sollte
- einen Blick auf die Post werfen. Je nach Notwendigkeit und Vertrauen kann die Post unter „Telekon“
- Regelmäßig lüften
- Nach dem rechten im Haus sehen (alle Wasserhähne zu? Kein Ungeziefer? Kein Einbruch? Kein Wasserschaden? Rauchmelderalarm? …)
- ggf. Pflanzen, Haustiere, Garten versorgen