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- | ====== Laborordnung der Labore für elektronische Systeme in MR T1 ====== | + | {{page> |
- | **Vorbemerkung**: | ||
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- | ======Ziele====== | ||
- | Die vorliegende Laborordnung soll eine der Arbeitssicherheit, | ||
- | \\ Grundsätzlich werden diese Zielvorgaben durch | ||
- | * pfleglichen, | ||
- | * sparsamen Verbrauch von Ressourcen | ||
- | erreicht. Sie sollen helfen, dass die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Benutzer erhalten bleiben, Schäden bei Unfällen vermieden und Umweltbelastungen minimiert werden. | ||
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- | ======Verantwortliche Personen====== | ||
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- | |||
- | ^Tätigkeit^Name^Durchwahl^ | ||
- | |Verantwortlicher Hochschullehrer|Prof. Dr. Tim Fischer|524| | ||
- | |Verantwortlicher Labormeister|Martin Spohrer|306| | ||
- | |Sicherheitsbeauftragte/ | ||
- | |Fachkraft für Arbeitssicherheit|Thomas Mayer|618| | ||
- | |[[https:// | ||
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- | Die Nummern können wie angegeben direkt von Hochschultelefonnetz gewählt werden. Vorwahl z.B. für Wahl aus dem Mobiltelefonnetz lautet: +49 7131 /504 - | ||
- | |||
- | ====== Informationen für Notfälle ====== | ||
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- | ^Dienst^Telefonnummer^Bemerkung^ | ||
- | |Feuer, Rettungsdienst, | ||
- | |Polizei|0-110| | | ||
- | |Giftnotruf|0-0761-192 40|Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg (VIZ) \\ Universitätsklinikum Freiburg| | ||
- | |Unfallarzt Dr. Möldner / Dr. Wenninger|0-25860|Hellmuth-Hirth-Straße 1, 74081 Heilbronn-Sontheim| | ||
- | |Krankenhaus|0-490|Klinikum Heilbronn Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn| | ||
- | |Hausmeister|205| | | ||
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- | ======Geltungsbereich====== | ||
- | Die vorliegende Laborordnung ist für alle Benutzer der Labore **D136, D137** und **D706** verbindlich. Benutzer sind alle Personen, die sich im Wirkbereich eines Experiments, | ||
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- | ======Pflichten der Benutzer====== | ||
- | * Die Benutzer haben die vorliegende Laborordnung zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Dokumentiert wird dies schriftlich. Per Unterschrift wird bestätigt, die Laborordnung gelesen und verstanden zu haben. | ||
- | * Dem Benutzer bestätigt, dass er die [[https:// | ||
- | * Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Pflichten aus dieser Ordnung kann dem Benutzer der Arbeitsplatz bzw. die Teilnahme am Laborbetrieb entzogen werden. | ||
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- | ======Schutzmaßnahmen====== | ||
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- | =====Allgemein===== | ||
- | * lm Labor ist so zu arbeiten, dass niemand geschädigt, | ||
- | * Die Benutzer haben sich vor der Durchführung von Experimenten anhand von Experimentiervorschriften, | ||
- | * Flucht- und Rettungswege müssen von Hindernissen und Gefahrenquellen frei sein. Sicherheitsbeeinträchtigende Mängel an Bau, Anlagen oder Ausrüstung sind zu melden. | ||
- | * Im Laborbereich ist Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet. Ausnahmen können nur vom Laborleiter/ | ||
- | * Studierende und Bedienstete dürfen nur Arbeiten durchführen, | ||
- | * Das Installieren oder Deinstallieren von Software auf den Labor- und Arbeitsplatzrechnern ist untersagt, sofern dies nicht mit dem Laborleiter/ | ||
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- | =====Arbeitsende===== | ||
- | * Der Laborleiter/ | ||
- | * Nach Möglichkeit ist Alleinarbeit zu vermeiden. Es gilt der Grundsatz: Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn die Arbeit zu einer Verletzung führen kann, die sofortige Hilfe einer zweiten Person nötig macht. Bei Alleinarbeit ist für eine sofortige Verbindung (z.B. durch bereitliegendes Handy) zu einer besetzten Stelle (z.B. Hausmeister) zu sorgen. | ||
- | * Die Person, welche als letzte das Labor verlässt, hat dafür zu sorgen, dass | ||
- | - die weiter unten genannten Punkte für Beendigung von Versuchen mit Geräte und Komponenten eingehalten werden, | ||
- | - alle Rechner ausgeschalten sind, | ||
- | - der Haupt-Notaus gedrückt wird, | ||
- | - alle Fenster verschlossen sind, | ||
- | - das Labor verschlossen ist, | ||
- | - und danach der Schlüssel zurückgegeben wird. | ||
- | * Zuwiderhandlung kann den Entzug eines ausgegebenen Schlüssels zur Folge haben. | ||
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- | =====Geräte und Komponenten===== | ||
- | * Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. | ||
- | * __Schadhafte Geräte dürfen nicht verwendet werden__. Schäden oder Mängel sind sofort dem Laborleiter/ | ||
- | * Eigene Versuchsaufbauten sind vor Inbetriebnahme einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Im Bedarfsfall ist eine Abnahme durch einen Betreuer durchzuführen. | ||
- | * Nach Beendigung von Versuchen oder anderen Tätigkeiten im Labor, hat der Benutzter dafür zu sorgen, dass | ||
- | * der __Arbeitsplätz sauber und ordentlich verlassen wird__, | ||
- | * der spannungsfreie Zustand hergestellt ist, | ||
- | * die verwendeten Geräte, Werkzeuge und Bauteile aufgeräumt sind, | ||
- | * __optische Instrumente abgedeckt sind__, | ||
- | * __der Ofen ausgeschaltet ist__. | ||
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- | =====gesundheitliche Gefahren und Einschränkungen===== | ||
- | * Versuchsaufbauten dürfen nur mit Kleinspannungen betrieben werden. (≤25 V AC bzw. ≤60 V DC) | ||
- | * Vorsicht bei Versuchsteilen, | ||
- | * Nach Verlassen des Labors sind die Hände gründlich zu waschen. | ||
- | * Im Falle eines medizinischen Implantates (z.B. Herzschrittmacher) von chronischen Krankheiten (z.B. Epilepsie) oder sonstiger gesundheitlicher oder körperlicher Einschränkungen ist der Sicherheitsbeauftragten der Fakultät oder der Laborleiter/ | ||
- | * Im Falle einer Schwangerschaft sind die Mitarbeiter der " | ||
- | * Gesundheitliche Einschränkungen wie Schwindelgefühl, | ||
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- | ======Verhalten bei Unfällen und Bränden====== | ||
- | * Im Falle von Unfällen und Bränden ist immer auf Selbstschutz zu achten und Ruhe zu bewahren. | ||
- | * Verletzte oder Eingeschlossene sind aus Gefahrenbereichen zu retten. | ||
- | * Verletzten ist umgehend Erste Hilfe zu leisten. Ersthelfer sind telefonisch zu alarmieren. | ||
- | * Bei Stromunfällen darf die unter Spannung stehende Person keinesfalls berührt werden. Der Stromkreis ist sofort mittels NOTAUS oder anderweitig zu unterbrechen. | ||
- | * Bei Ausbruch eines Brandes ist die Feuerwehr zu alarmieren. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist ein weiteres Ausbreiten des Brandes nach Möglichkeit zu verhindern. Nichthelfer haben den Gefahrenbereich zu verlassen. Bei einer Räumung des Gebäudes sind die ausgewiesenen Sammelpunkte für Personen aufzusuchen. | ||
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- | ======Inkrafttreten====== | ||
- | Ab dem 01.09.2018 ist diese Laborordnung (letzte Version im Wiki vom 2018/08/28) in den oben genannten Laboren gültig. | ||
- | \\ Diese Ordnung wird in allen oben genannten Laboren publiziert. | ||
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- | gez. | ||
- | \\ Prof. Dr. Tim Fischer |